.
[ „ehemaliges Heimkind“ ( Jg. 1946 ) Martin Mitchell - "
MM" - berichtet
]
Eingeständnis der ‚
Christen‘, der von ihnen begangenen
VERBRECHEN in Heimen „
im Namen des Herrn“ als „
Mission-Gottes“, die sie der „
Bibel“ und
aus von ihnen selbst veröffentlichten „
Lehrbüchern“ entnahmen und
was sie überall predigten – und die daher „
systemimmanent“ waren.
“Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !”
„Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !“
»Endstation Freistatt –
Fürsorgeerziehung in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bis in die 1970er Jahre«
Herausgegeben von Benad, Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin
Verlag : Verlag für Regionalgeschichte –
Bethel-Verlag – Bielefeld
2009 !
Siehe @
http://www.buchhandel.de/detailansicht. ... 9534-676-7
ISBN : 978-3-89534-676-7
Einband : gebunden
Preisinfo : 24,00 Euro[D] / 24,00 Euro[A]
Seiten/Umfang : 376 Seiten - 25 x 17 cm
Erschienen : 1. Auflage 15.05.2009
Aus der Reihe : Schriften des Instituts für
Diakonie- und Sozialgeschichte an der Kirchlichen Hochschule Bethel 16
Medien :
Inhaltsverzeichnis (PDF) @
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Sonstige Informationen (PDF) @
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Annotation (PDF) @
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Annotation (PDF) @
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[ in dem Kapitel von RAINER NUSSBICKER
»
Freistatt, Heimerziehung und die Westfälische Diakonissenanstalt Nazareth«
[ d.h. zu
Bethel gehörend
[ "
MM"
] ]
[ Dieses Kapitel umfaßt 38 Seiten : 217-254
]
[ Seite 374:
Rainer Nußbicker M.A. ist Diakon und Regionalleiter im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; und ihm sei mein großer Dank und meine Hochachtung
! [ "
MM"
] ]
»»»
[ Seite 225
]
Offensichtlich bestand
das Problem der christlichen Legitimation [ "
MM"
] der
Fürsorgeerziehung nicht nur in
Bethel und
Nazareth.
1922 gab
die Konferenz der Vorsteher der deutschen evangelischen Diakonenanstalt ein
Lehrbuch für
Anstaltserziehung heraus
[ "
MM"
],
[ Seite 226
]
[ 15 »
Die evangelische Anstaltserziehung mit besonderer Berücksichtigung der Fürsorgeerziehung : Leitfaden zur Ausbildung von Erziehern in Anstalten für männliche Zöglinge«, Hannover (
1922 ! )
]
verfasst von den
Pastoren Johannes Steinwachs ( Direktor der
Neinstedter Anstalten in Neinstedt am Harz ),
Wilhelm Backhausen ( Vorsteher der
Erziehungsanstalt Kronberg vor Hannover ) und
Johannes Voigt ( Vorsteher der Schleswig-Holsteinischen Diakonenanstalt zu
Rickling in Holstein ), es sollte „eine Lücke in der pädogigischen Literatur ausfüllen“
15 [ ...
]
„Über
Anstaltserziehung gibt es auf
evangelischer Seite [ "
MM"
] noch kein zusammenfassendes Lehrbuch. Dieser Mangel wird nicht nur von denen empfunden, welche Erziehungsanstalten zu leiten haben, sondern auch von denen, die Anstaltserzieher vorzubilden haben, vor allen von den Lehrern der Diakonenanstalten. So hat denn die
Brüderhausvorsteherkonferenz der Unterzeichnenden [ "
MM"
] beauftragt, ein
Lehrbuch für Anstaltserziehung [ "
MM"
] zu verfassen und zwar mit der Beschränkung auf männliche Zöglinge
[ gewöhnlich im Alter von 14 bis 21 Jahren
[ "
MM"
] ].
[ ...
]. Dabei sind sie sich voll bewusst, dass pädagogische Anleitung und Unterweisung den Erzieher noch nicht machen. Der Erzieher
[ "
MM"
] wirkt durch das, was er als christliche Persönlichkeit
[ "MM" ] geworden ist, weit mehr als durch pädagogische Kenntnisse und Technik, die er sich angeeignet hat.“
16
Das Buch
[ »
Die evangelische Anstaltserziehung...«
[ "MM" ] ] lässt keine Zweifel zu: Das Erziehungsziel und „Endzweck der Erziehung“ ist die Erweckung des Glaubens ( S. 97 ):
„Fassen wir
die Aufgabe der evangelischen Erziehung [ "MM" ] zusammen:
Sie will den Zögling zur christlichen Persönlichkeit bilden [ "MM" ], indem sie ihn zum Glauben erzieht und den ganzen Menschen mit seinen natürlichen Anlagen für den Dienst der Liebe, der Auswirkung des Glaubens ist, emporbildet.
So ist die evangelische Pädagogik grundsätzlich Religionspädagogik [ "MM" ], d.h. Religion ist Weg und Ziel für ihr gesamtes Wirken.“ ( S. 101 )
[ Seite 227
]
Auch wenn Religion als Weg und Ziel benannt wurden, war man in der Wahl der Mittel äußerst weltlich:
„§ 58.
Der Befehl.
Der Befehl muss erfolgen, wo die Aufmerksamkeit des Zöglings auf die Befolgung der Ordnung oder des unausgesprochenen Willens des Erziehers nachlässt oder die veränderten Umstände eine besondere Willensäußerung nötig machen. Er verlangt nicht Gesinnung, sondern ein Tun oder ein Lassen, ist demnach Gebot oder Verbot. Der Befehl kann ausgedrückt werden durch Blick, Zeichen, Laut oder Wort. [ ... ] Wodurch bewirkt der Befehl den Gehorsam? Nicht durch Angabe von Gründen. ‚Gründe angeben heißt, Gegengründen Berechtigung einräumen und den Gehorsam erlassen.‘ Gründe werden auch am wenigsten begriffen, wenn eine Lust oder Begierde das Nachdenken hindert. Es genügt, wenn der Erzieher von der Richtigkeit seines Befehls überzeugt ist und ihn mit Festigkeit und Kürze ausspricht. [ ... ] Befehle sollen sparsam sein. Die Lust zum Kommandieren reizt zum Widerstand, und viele Befehle auf einmal schwächen sich gegenseitig.“ ( S. 117 )
„§ 62.
Die Strafe.
Die Erziehungsstrafe besteht ihrem Wesen nach darin, dass dem Zögling, weil er nicht gehorchen will oder weil er sich eines Verstoßes gegen die Ordnung, Sitte oder Strafgesetz schuldig gemacht hat, ein seelischer oder körperlicher Schmerz oder beides zugefügt wird. Wir treten trotz moderner Bedenken gegen ihre Zulässigkeit für die Berechtigung der Strafe ein. Kleine Kinder
[ gemeint sind, es wird angenommen, „Kinder“ im Alter von 4 bis 13 Jahren
[ "
MM"
] ] können oft auf keine andere Weise bewogen werden, üble Gewohnheiten abzulegen und böse Neigungen zu unterdrücken. Wachsen sie heran, ist ihr Verstand soweit entwickelt, dass sie sittliche Belehrungen verstehen und dennoch wider besseres Wissen Sittengebote übertreten, müssen sie dafür verantwortlich gemacht werden. Die Strafe soll ihnen diese Verantwortlichkeit einschärfen.
Die Lehre von der Vererbung [ d.h. „
Eugenik“
[ "
MM"
] ] und vermehrte Kenntnis
krankhafter Seelenzustände [ "
MM"
] verstärkte jene Bedenken. Hinzu kam die weibische Verehrung der ‚kindlichen Majestät‘ ( Ellen Key ). Der Ernst der
Sünde [ "
MM"
] wurde verkannt und und die sittliche Energie verweichlichte. Dagegen ist zu sagen, dass wir die Würde des Menschen erst dann recht anerkennen, wenn wir ihn verantwortlich machen, und dass eine angemessene Strafe auf
psychopatisch Minderwertige [ "
MM"
] nicht selten heilpädagogisch einwirkt.“ ( S. 123f )
„Trotz moderner Bedenken“ hielt man am Strafsystem fest. Zeitgleich mit dem Erscheinen dieses Buches
[ »
Die evangelische Anstaltserziehung...«
[ "
MM"
] ] [ im Jahre
1922 ! [ "
MM"
] ] gab es reformpädagogische Ansätze,
[ Seite 228
]
denen mit „
Die evangelische Anstaltserziehung“ ein Kontrapunkt gesetz wurde.
Die Strafe wird zu einem bedeutsamen Erlebnis für Zögling und Erzieher stilisiert [ "
MM"
]:
„Mit einem Wort: der Zweck [ der Strafe ] ist die Besserung des Täters. Die als gerecht empfundene Strafe empfindet der Zögling zugleich als Sühne seiner Schuld und als Befreiung seines Gewissens. Nun kann der Erzieher ihm, herzlich vergeben, und die Gemeinschaft zwischen beiden wird inniger; denn beide haben etwas Bedeutendes erlebt. Der Erzieher tat, wie sonst selten, einen Blick in das Herz des Zöglings; und der Knabe lernte den Erzieher als den, der seine Seele liebt, in eindrucksvoller Weise kennen.“ ( S. 124 )
„Gegen die Anwendung der körperlichen Züchtigung und den Einschluss in die Isolierzelle sind wegen beklagenswerter Missbräuche oder auch aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken erhoben. Wir lassen sie uns zur ernsten Prüfung dienen, sind aber der Ansicht, dass die Betonung der ‚Würde‘ der Kinder
[ gemeint sind, es wird angenommen, „Kinder“ im Alter von 4 bis 13 Jahren
[ "
MM"
] ] und Jugendlichen
[ gemeint sind, es wird angenommen, „Jugendliche“ im Alter von 14 bis 21 Jahren
[ "
MM"
] ] nicht übertrieben werden darf und Gefahren der Züchtigung sich vermeiden lassen, wenn man das Recht dazu nur dem Lehrer und dem Hausvater überträgt. Das Recht zur Züchtigung muss durch väterliche Liebe erworben werden, und die schöne Vorschrift der Württhemberger Schulordnung von 1730 soll uns mahnen: ,Man umbinde die Rute mit Seufzen zu Gott!‘ Der bloße physische Schmerz, den lieblose Hand zufügt, richtet Zorn an oder erzeugt knechtliche Furcht.“ ( S. 125 )
„Trotz erhobener Bedenken“
wurde die Züchtigung [ "
MM"
] unter Rückgriff auf eine fast 200 Jahre alte Schulordnung gar zu
einem religiösen Akt [ "
MM"
],
zu einer gottesdienlichen Handlung [ "
MM"
], weil sie
aus Liebe geschehe
[ "
MM"
] und sich somit absolut vom bloßen Schmerz, den die lieblose Hand zufügt, unterscheide. Ähnliches galt dann auch an anderer Stelle:
„Verbündet sich die
Seelsorge [ "
MM"
] innig mit der
Arbeitserziehung [ "
MM"
], so kann ihr
die höchste Freude [ "
MM"
] beschieden werden, dass ihr Zögling unter ihrer Zucht heranwächst zum Ebenbild Gottes, der in schaffender Liebe wirksam ist von Anfang bis jetzt. In diesem Sinne darf die
Arbeitserziehung die Pfahlwurzel der gesamten Erziehung [ "
MM"
] genannt werden. „ ( S. 149 )
„Unter Umständen müssen wir gegen ihn den Stock gebrauchen; aber er soll nie sagen dürfen, dass wir ihn wie ein Stück Vieh behandelt haben. Was wir ihm antun, muss jeder gebildete Mensch hören und sehen dürfen, ohne an unserer Herzensbildung irre zu werden; ja gerade an dem, was wir in erregten Augenblicken tun, muss er erkennen, dass Christus uns in seiner Gewalt hat.“ ( S. 166 )
[ Seite 229
]
Die Autoren
[ dieses Buches »
Die evangelische Anstaltserziehung...«
[ "
MM"
] ] scheinen eine Ahnung davon gehabt zu haben, dass „jeder gebildete Mensch“ an so begründetem Handeln durchaus hatte Irre werden können.
Die Umdeutung des Eintrittsmotivs
[ in die Brüdernschaft der „
Diakone“ oder die Schwesternschaft der „
Diakonissen“
[ "
MM"
] ]17 und
die „christliche“ Legitimation der Fürsorgeerziehungspraxis [ "
MM"
] erreichten in diesem Lehrbuch nicht nur unter heutigen Gesichtspunkten fragwürdige Höhen, zumal nicht vom Evangelium ausgehend nach geeigneten Formen der Erziehung gefragt, sondern umgekehrt die bestehende Realität mit „passenden“ Bibelstellen untermauert wurde. Mit dieser
unzulässigen Methode [ "
MM"
], die die geschichtliche Dimension biblischer Texte und ihre theologischen Zusammenhänge ignoriert, konnte bekanntlich ZU ALLEN ZEITEN
alles Mögliche und Unmögliche „biblisch begründet“ [ "
MM"
] werden.
18 Man brauchte ein Gesetz, keine Frohe Botschaft. Vor diesem Hintergrund soll die konkrte Praxis Nazareths
[ bzw.
Bethels ( „
Haus Gottes“ ) über die nächsten 25 Seiten hinweg: Seite 230 bis Seite 254
[ "
MM"
] ] näher dargestelt werden.«««
___________________________
17 Die
[ drei
] Autoren
[ dieses Buches »Die evangelische Anstaltserziehung...«, die
Pastoren Johannes Steinwachs,
Wilhelm Backhausen und
Johannes Voigt beziehen sich ausdrücklich auf den oben schon zitierten Diakonenspiegel: Der Diakonenspiegel, den
[ Wilhelm ] Löhe [ *1808 - †1872
] [ Wikipedia @
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_L%C3%B6he ] [ „
Innere Mission“, Vorgänger-Institution der „
Diakonie“
] den Diakonission vorhält, gilt auch den Diakonen und Erziehern. Er lautet: Was will ich? Dienen will ich ... [ ... ]“
[ "
MM"
].
18 Vgl. Annette Gohres / Stefan Linck / Joachim Lis-Walter ( Hgg. ), »
Als Jesus „arisch“ wurde. Kirche, Christen, Juden in Nordelbien« 1933-1945, Bremen 2003
[ "
MM"
].
BEEKING, JOSEPH
»Grundriss der Kinder- und Jugendfürsorge. Mit einem Anhang der wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte.«
Herder & Co., Freiburg im Breisgau
[ katholisch ! ]
[ im Auftrage des Erzbischöflichen Ordinariats der Erzdiözese Freiburg
?! ]
1. Auflage (
1. Januar 1929 ! )
Hardcover / Leineneinband mit illustriertem Originalschutzumschlag
333 Seiten
[ Seite 74
]
"Dazu kommt noch
das besondere Recht der Kirche, als selbständiger, natürlich gegebener Wohlfahrtsverband den ihr gestellten Helferaufgaben entsprechen zu können. Als
von Christus gegründete Heilanstalt ist sie
eine auf Grund göttlicher Anordnung bestehende vollkommene Gesellschaft und hat als solche das natürliche, nicht erst vom Staat verliehene
Recht,
das zum Heile ihrer Untergebenen Erforderliche anzuordnen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen zu veranlassen."
Siehe auch:
»Christliche Bildung und Erziehung« : Vorlesungen und Vorträge / der Professoren Beeking, Lehrl, Meister, Pfliegler. - Basel : Hess (
1945 ! ) - 108 Seiten
»Katholische Kinder- und Jugendfürsorge : Festschrift zum Ersten Gesamtkongress der katholischen Kinder- und Jugendfürsorge Deutschlands«, München, 17. - 19. Oktober 1927 / herausgegeben von Josef Beeking. - München : Eder (
1927 ! ) - 136 Seiten
»Vertiefung der Jugendhilfe« / hrsg. von J. Beeking. - Freiburg i. Br. : Caritasverlag (
1928 ! ) - VIII, 208 Seiten -
Reihe: ( Schriften zur Jugendwohlfahrt; 10 )
»Caritas und Jugendamt : ein Führer in Frage und Antwort« / von J. Beeking. - 2. Auflage - Freiburg im Breisgau : Caritasverlag (
1928 ! )
»Grundfragen der erzieherischen Führung« / Josef Beeking. - Einsiedeln : Benziger, (
1940 ! ) - 94 Seiten -
Reihe: ( Werkbücher für Glauben und Leben : Pädagogische Reihe; 2 )
Ist
DAMIT nicht
ALLES belegt ? – Oder streiten
die beiden Amtskirchen auch
ALL DIES einfach ab, wenn sie heutzutage gerne von „
Einzelfällen“ reden und schwadronieren wollen um ihr damaliges Handeln zu relativieren und
ALL DIESE IHRE UNTATEN, die sie selbst –
WIE GEHABT – festgeschrieben haben, zu bagatellisieren ?
Was gibt es da also noch viel zu „forschen“ ?
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Meine eigene momentane Unterschrift:
Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.