. ENTSCHÄDIGUNG- UND SCHMERZENSGELD-BELANGE DES BESCHWERDEFÜHRERS RAINER EDENHOFER (Vollwaise und Ehemaliges Heimkind, Jg. 1962)
ERSTE PHASE.
Da ich alle notwendigen Beweise erbringen konnte und erbracht habe, wurde meinem Antrag auf Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stattgegeben und ich wurde am 10.03.2015 vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) wie folgt davon in Kenntnis gesetzt: .
Sehr geehrter Herr Edenhofer,
auf Ihren Antrag vom 23.10.2014, eingegangen am 13.10.2014, ergeht folgender TEIL-BESCHEID nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
ENTSCHEIDUNG:
1. Es wird festgestellt, dass Sie im Zeitraum von 1965 bis 18.09.1978 Opfer von Gewalttaten i.S.d. §1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz geworden sind.
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ZWEITE PHASE.
Darüberhinaus stellte ich auch schon immer bestimmte Forderungen auf Schmerzensgeld an die Stadt München als dem Träger des Hänsel und Gretelheims, in Oberammergau, wo ich als Kleinkind / Schulkind in den 1960er und 1970er Jahren misshandelt, missbraucht und vergewaltigt wurde. Am 10.06.2015 informierte der Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter, dann auch den für mich verhandelnden und diesbezüglich nachfragenden Florian Streibl, MdL, Mitglied des Bayrischen Landtags, zu meiner Schmerzensgeldangelegenheit, wie folgt; und dies ist unterzeichnet von Oberbürgermeister Dieter Reiter höchstpersönlich: .
Sehr geehrter Herr Streibl,
In der erschütternden Angelegenheit von Herrn Rainer Edenhofer habe ich gute Nachrichten.
Wie mit Ihnen bereits persönlich besprochen ist die Landeshauptstadt München bereit, Herrn Edenhofer aufgrund erlittenen Unrechtes eine einmalige Entschädigung zu bezahlen, um somit zu versuchen, sein lebenslanges Leid zu lindern.
Im Detail handelt es sich um die Summe von 350.000,-EURO, zahlbar in zwei Teilen zu je 175.000,-EURO, zum 1. Juli 2015 und zum 1. September 2015.
Dieser Betrag ist als steuerfrei zu deklarieren.
Die Landeshauptstadt München wird sich weiterhin bemühen, etwaige Mißstände innerhalb ihrer Organisationsstrukturen zu beseitigen.
Als Oberbürgermeister der Stadt München wäre ich Ihnen sehr verbunden mich dabei zu unterstützen, diese Mißstände leise und effektiv auszuräumen. Herrn Edenhofer werde ich in einem persönlichen Brief bitten, die Presse möglichst nicht zu informieren.
Es ist schwierig, bei der Schilderung eines solchen unvorstellbaren Leides ruhig und überlegt zu bleiben.
Als Landespolitiker wissen sie aber, dass ich das muss. Ich hoffe, Herrn Edenhofer geholfen zu haben, auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, dass Geld solches Unrecht nicht lindern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Reiter
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ALS TEIL DER ZWEITEN PHASE:
Ein diesbezügliches kurzes informelles Schreiben vom 13.07.2015 von einem Anwalt, RA Detlef Schulte ( info[a]schulte-recht.de ), der derzeit kurz für mich tätig war, an mich den Beschwerdeführer Rainer Edenhofer: .
Guten Morgen Herr Edenhofer,
Gerade habe ich einen Anruf der [Münchner] Stadtkämmerei (Dr. Wolowicz selbst) erhalten. Auf Grund der fehlenden Unterschrift kam der Überweisungsauftrag erst heute in den Anlauf., d.h. morgen oder spätestens Mittwoch ist Ihr Geld da. Habe das Ganze auch noch schriftlich erbeten.
Haben Sie am Donnerstag Zeit für ein Maß im Biergarten?
Beste Grüße
D. Schulte
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DRITTE PHASE.
Danach geschah nichts mehr. Das versprochene Schmerzensgeld wurde nicht gezahlt und ist bis heute nicht gezahlt worden. Das Versprechen zu zahlen wurde nicht eingehalten. Worauf dann ein anderer von mir beauftragter Anwalt, RA Michael Erath ( kanzlei[a]ra-erath.de ) die Sache übernahm und am 20.08.2015 diesbezüglich folgenden Schriftsatz aufsetzte: .
Betreff: Schadenersatz R. Edenhofer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
Unter Vorlage entsprechender Vollmacht zeige ich die rechtliche Vertretung des Herrn R. Edenhofer, Max-Plank Str. 11, 85716 Unterschleißheim an.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde meinem Mandanten von Seiten der Mitarbeiter der Stadt München in Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Hänsel und Gretelheim, Ettalerstr. 41, 82487 Oberammergau sowie im Schüler und Lehrlingsheim im Salesianum Unrecht angetan. An dieser Stelle soll auf die einzelnen Vorwürfe nicht eingegangen werden. Vielmehr beziehen wir uns auf Ihr Schreiben, Herr Oberbürgermeister Reiter, welches mir sowohl in einer Urfassung als auch in einer korrigierten Fassung vom 10.06.2015 adressiert an Herrn Florian Streidl MdL vorliegt.
In diesem besagten Schreiben geben Sie für die Stadt München ein Schuldanerkenntnis ab. Im Detail verpflichtet sich die Stadt München durch Sie als Oberbürgermeister zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung von 350.000,- €.
In der korrigierten Fassung vom 10.06.2015 welche wie bereits dargestellt mir vorliegt, sichern Sie die Zahlung der Summe von 350.000,-€ in zwei Teilen zu, je 175.000,- €, zu zahlen am 01.07.2015 sowie am 01.09.2015, zu.
Ausdrücklich wurde von Ihnen der Betrag als steuerfrei deklariert.
Nun musste mein Mandant feststellen, dass die Stadt München Ihrer Verpflichtung zur Zahlung dieser Entschädigung zumindest im Hinblick auf die erste Rate nicht nachgekommen ist.
Bis zum heutigen Tag und somit bis zum 20.08.2015 ist die erste Rate in Höhe von 175.000,- € nicht bezahlt worden. Somit befindet sich aus unserer Sicht die Stadt München zumindest mit diesem Betrag seit dem 01.07.2015 in Verzug.
In meinem oben zitierten Schreiben äußern [Sie] sich entgegenüber dem Adressanten Herrn Florian Streidl dahingehend, dass Sie Herrn Edenhofer bitten die Presse über die Vorgänge und Zusammenhänge betreffend seiner Schädigung nicht zu informieren.
An diese Bitte hat sich mein Mandant bis zu jetzigen Zeitpunkt gehalten.
Aufgrund der Verzögerungen der Auszahlung geht es meinem Mandanten derzeit gesundheitlich ausgesprochen schlecht. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen insbesondere die unten genannte Frist nicht eingehalten werde, so kann mein Mandant nicht garantieren, dass er weiterhin die Nachfragen und das Interesse der Medien an seiner Person zurückweisen kann.
Mehrfach wurde meinem Mandanten die Anweisung der ersten Rate konkret versprochen. Letztmalig wurde meinem Mandanten mitgeteilt, dass am 15.08.2015 das Geld ganz sicher angewiesen wird. Wieder wurde mein Mandant bitterlich enttäuscht.
Namens und im Auftrag meines Mandanten habe ich daher die Stadt München vertreten durch den Oberbürgermeister Reiter anzufordern den Betrag von 350.000,- € an meinen Mandanten auszubezahlen.
Für den ersten Teilbetrag der bereits seit 01.07.2015 fällig ist, setzen wir Frist bis zum 28.08.2015.
Die zweite Rate ebenfalls von 175.000,- € muss bis zum 01.09.2015 bezahlt werden.
[ ......... ]
Sollte die erste zugesicherte Rate nicht bis zur oben genannten Frist eingehalten und dem Unterzeichner eine schriftliche Zusage bzgl. der zweiten Rate zugehen, so werde ich meinen Mandanten raten, weitere Schritte gegen die Stadt München einzuleiten.
Ein weiteres Zuwarten ist meinem Mandanten schlichtweg nicht zumutbar. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, welches sich aus dem oben zitierten Schreiben herauslesen lässt.
[ unterzeichnet von dem oben genannten Stuttgarter Rechtsanwalt ]
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Jegliche Zahlung von Entschädigung / Schmerzensgeld an mich seitens der Stadt München blieb jedoch auch bis heute weiterhin aus. DARUM JETZT DIE PETITION VON MIR RAINER EDENHOFER BEI CHANGE.ORG @ http://www.change.org/schmerzensgeld
Ich Rainer Edenhofer fordere den Oberbürgermeister der Stadt München, Dieter Reiter, jetzt hiermit und mit meiner PETITION unmissverständlich dazu auf: *Zahlen Sie mir wie versprochen die mir zustehende Entschädigung ohne weitere Verzögerung!!* .